Der ehemalige CAU-Dozent Patrik Baab hat erfolgreich gegen die CAU geklagt: Der Widerruf seines Lehrauftrags für das Wintersemester 22/23 war laut dem Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein rechtswidrig.
Wegen seiner umstrittenen Reise in die Ostukraine verlor Patrik Baab im vergangenen September seinen Lehrauftrag an der CAU. Dagegen hat er geklagt – und vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig Recht bekommen. Die Uni Kiel hätte sich besser über Baabs Aufenthalt in der Ostukraine informieren müssen, so das Verwaltungsgericht. Außerdem habe die CAU das Kündigungsverfahren verkürzt. Im Ergebnis liege deswegen kein wichtiger Grund für eine Kündigung vor. Der Widerruf des Lehrauftrags sei deshalb rechtswidrig, hat das Verwaltungsgericht entschieden.
Und auch in einem zweiten Verfahren bekam Baab Recht: Die Uni darf die Stellungnahme zur Kündigung des Lehrauftrags nicht mehr weiterverbreiten. Die Stellungnahme ist online nicht mehr zu finden. Die beiden Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Baabs Zukunft an CAU noch offen
Ob Baab in Zukunft wieder an der CAU lehren wird, ist ungewiss. Die Uni Kiel möchte sich zu zukünftigen Lehraufträgen nicht äußern. Laut der Pressestelle galt Baabs Lehrauftrag aber nur für das Wintersemester 2022/23 – und somit nicht für die folgenden Semester. Zu dem Urteil des Verwaltungsgerichts möchte sich die Uni Kiel noch nicht äußern, da die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vorliegt. Auch Patrik Baab lehnte eine Stellungnahme gegenüber dem Campusradio Kiel ab.